Quellenangabe – Bild S.Herman & F.Richter auf Pixabay

Rufen Sie an. Ich informiere Sie über die Einzelheiten.

Bitte beachten Sie, dass eine Mediation ein freiwilliges Verfahren ist. Daher muss Ihr Konfliktpartner mit der Durchführung eines Mediationsverfahrens einverstanden sein.

Sie sollten also in jedem Fall mit dem Konfliktpartner sprechen. Ist dieser mit einer Mediation einverstanden, so ist der nächste Schritt die Kontaktaufnahme mit mir, um die Einzelheiten zum weiteren Vorgehen zu besprechen (Terminvereinbarung, Ablauf, Mediationsvertrag usw.).

Besonders geeignet ist das Mediationsverfahren in folgenden Fällen:

U-Boot-Mediation in Bauprojekten

In allen Phasen des Baus:

  • Planungsphase
  • Ausführungsphase
  • Abrechnungsphase

Familienmediation

  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Mediation in der Trennungsphase

Schulmediation

  • Mobbing

Innerfamiliäre Konflikte

  • Erbe

Unternehmensmediation

  • Unternehmer/Handwerker- Auftraggeber bei z. B. Mängeln am Bau, Zahlungsverzug von Rechnungen

Unternehmensnachfolge

  • Auseinandersetzungen innerhalb eines Familienbetriebes

Wirtschaftsmediation

  • Streitigkeiten Arbeitgeber-Arbeitnehmer oder zwei Arbeitnehmer innerhalb derselben Firma

Die Geschichte von zwei Schwestern und einer Orange

Zwei Schwestern streiten sich um die letzte Orange in der Obstschale. „Das ist meine!“ „Nein, meine! Ich brauche die unbedingt!!!“….
Kommt Ihnen diese Situation bekannt vor? Die Mutter nimmt kurzerhand das Küchenmesser und zerteilt, um den Streit zu beenden, die Orange in zwei gleichgroße Hälften. „Dann habt ihr beide etwas davon und es wurde gerecht geteilt.“ Aber die Kinder streiten weiter. Hätte die Mutter genauer nachgefragt, hätte sie erfahren, dass das eine Kind nur den Saft zum Trinken und das andere Kind die Schale und das Fruchtfleisch für den Kuchen benötigte…

Ob Ihr Fall für eine Mediation geeignet ist, kann ich Ihnen
nach einem kurzen Telefonat indem Sie mir Ihr Anliegen schildern, mitteilen.

Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes. Die Beteiligten wollen mit Unterstützung einer dritten allparteilichen Person (Mediator) zu einer einvernehmlichen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Sie haben einen Konflikt mit einer anderen Person wie z.B. einem Vertragspartner?

Zunächst werden Sie in der Regel versuchen, dies direkt mit der anderen Konfliktpartei zu lösen. Erst wenn das nicht gelingt, ist oft der Weg zum Anwalt und in vielen Fällen auch der Gang vors Gericht die nächste logische Stufe, um den Konflikt durch Dritte entscheiden zu lassen.

Ihr eigener Einfluss auf dieses Ergebnis ist dabei in den meisten Fällen sehr gering. Oft bringt auch die gerichtliche Auseinandersetzung nicht das erhoffte Gefühl des „Gewonnen-habens“. Im Gegenteil! Nach einem nervenaufreibenden, kostspieligen und langwierigen Gerichtsverfahren haben beide Parteien nicht selten das Gefühl, in finanzieller- und emotionaler Hinsicht verloren zu haben.

Mediation löst Konflikte anders!

Mediation bedeutet „Vermittlung“ und basiert auf einem konstruktiven gemeinschaftlichen Umgang miteinander.

Ein wesentlicher Unterschied zu dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Richter einen Vergleich vorschlagen und durch gegenseitiges Nachgeben eine Konfliktbeilegung erreicht werden soll ist, dass der Mediator keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts trifft. Er ist lediglich für das Verfahren als solches verantwortlich.

Mediation ist ein Weg Meinungsverschiedenheiten, Streitigkeiten, oder Konflikte auf eine bessere Art zu lösen.

Das Ziel der Mediation ist es sogenannte „Win-Win – Lösungen“ anzustreben, also Lösungen, bei denen für beide Konfliktparteien mehr herauskommt als bei einem einfachen Kompromiss.

Anstelle der Entscheidung eines Dritten erarbeiten Sie selbst, eigenverantwortlich und gemeinsam mit der anderen Konfliktpartei, unter der Führung des allparteilichen, neutralen Mediators, die Lösung.

Der Begriff der „Allparteilichkeit“ ist besonders hier, im Rahmen der Anwaltmediation bedeutsam. Denn häufig unterliegen die Medianten, also die Konfliktparteien der Mediation, dem Trugschluss, dass „der Rechtsanwalt, der als Mediator tätig wird, doch selbstverständlich auch Rechtsrat erteilt“.
Dem ist nicht so! Sofern ich das täte, würde ich meine Rolle als allparteilicher, neutraler Dritter verlieren. Es widerspricht daher allen Grundsätzen der Mediation.

In jeder Phase der Mediation kann es jedoch angezeigt sein, sich Rechtsrat zu holen um danach in dem Mediationsverfahren mit allen neuen/wichtigen rechtlichen Erkenntnissen weiterarbeiten zu können. Nur so ist gewährleistet, dass sich die Medianten wegen, oder trotz ihrer Rechte, auf die Lösungsfindung einlassen können. Nur so kann eine Win-Win- Lösung gefunden werden.

Besonders in der letzten Phase der Mediation, in der das gefundene Lösungsergebnis durch den Anwaltmediator in einem Mediationsvertrag zusammengefasst wird, besteht die Möglichkeit, vor der Unterzeichnung des Vertrages, soweit Bedarf besteht, dass sich die Medianten durch ihre Anwälte beraten lassen und den Vertragsentwurf nochmals überprüfen lassen.

Durch eine zusätzliche notarielle Beurkundung des Mediationsvertrages kann die Vollstreckbarkeit des Vertrages geschaffen werden. Die zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung bietet dann die gleiche Verbindlichkeit und Sicherheit wie ein Urteil.

Um den Medianten dieses Sicherheitsgefühl zu geben, arbeite ich mit anderen Rechtsanwälten zusammen, die auch Mediatoren sind.
Sie berechnen für diese Beratung den gleichen Stundensatz wie ich, so dass auch aus Kostensicht keine „Überraschungen“ erfolgen können.
Zudem kann ich im Bedarfsfall, z.B. bei Mediationen mit größeren Gruppen (Arbeitnehmerstreitigkeiten, Schulmediationen im Klassenverbund) diese ausgewählten Kollegen als Co-Mediatoren dazu holen.