Neue Adresse ab 01.01.2022
In der Illbach 2-4 • 56412 Montabaur/ Heiligenroth
T: +49 (0) 26 02 – 94 74 144
Anwaltskosten
Eines Vornweg:
Es entstehen für Sie keine Kosten, wenn Sie mich per E-Mail anschreiben oder anrufen um mir Ihr Anliegen zu schildern.
Im Regelfall gebe ich zunächst eine kurze Einschätzung ab und vereinbare dann mit Ihnen einen Beratungstermin.
Mir ist bewusst, dass viele Mandanten den Weg zum Anwalt scheuen, weil sie Angst vor den für sie unübersehbaren Kosten haben. Diese mentale Hürde führt leider oft dazu, dass eine notwendige rechtliche Beratung zu lange hinausgezögert wird, mit der Folge, dass der entstehende Schaden letztlich viel höher ist, als die Anwaltskosten, die sonst angefallen wären.
Bevor kostenauslösende Maßnahmen entstehen, weise ich Sie darauf hin, so dass Sie selbst jederzeit die Möglichkeit haben zu entscheiden, ob Sie meine Leistungen in Anspruch nehmen möchten, oder nicht. Gerade diese Transparenz ist für mich die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt.
Kosten der Mediation
Im Rahmen einer Mediation wird nach Stundenhonorar abgerechnet. Die Höhe des Stundensatzes hängt von der jeweiligen Sachlage ab. Auch zu beachten sind die Anzahl der an der Mediation teilnehmenden Personen.
Die Kosten des Mediationsverfahrens werden in der Regel von den Medianten je zur Hälfte getragen. Von diesem Grundsatz kann es Ausnahmen geben, die ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne erläutere.
Im Vorfeld einer jeden Mediation werden die anfallenden Kosten besprochen und in einer Honorarvereinbarung festgelegt. Dabei ist auch zu beachten, dass in fast allen Fällen die Mediation kostengünstiger ist, als ein Gang vor Gericht.
Neben den Gerichts-, Anwalts-, und sonstigen Verfahrenskosten, ist auch die zeitliche Komponente von Bedeutung. Eine Mediation kann den Konflikt in der Regel in wenigen Stunden lösen. Die Terminierung eines Gerichtstermins und das Verfahren in der Ersten Instanz können schon mal bis zu 18 Monate dauern.
Ggf. können die Kosten der Mediation auch von Ihrer Rechtschutzversicherung getragen werden, sofern dies zu den Versicherungsleistungen gehört. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung!
Achtung: Für die Mediation wird keine Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe gewährt.