Quellenangabe – Bild S.Herman & F.Richter auf Pixabay
Rufen Sie an. Ich informiere Sie über die Einzelheiten.
Bitte beachten Sie, dass eine Mediation ein freiwilliges Verfahren ist. Daher muss Ihr Konfliktpartner mit der Durchführung eines Mediationsverfahrens einverstanden sein.
Sie sollten also in jedem Fall mit dem Konfliktpartner sprechen. Ist dieser mit einer Mediation einverstanden, so ist der nächste Schritt die Kontaktaufnahme mit mir, um die Einzelheiten zum weiteren Vorgehen zu besprechen (Terminvereinbarung, Ablauf, Mediationsvertrag usw.).
Besonders geeignet ist das Mediationsverfahren in folgenden Fällen:
U-Boot-Mediation in Bauprojekten
In allen Phasen des Baus:
- Planungsphase
- Ausführungsphase
- Abrechnungsphase
Familienmediation
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Mediation in der Trennungsphase
Schulmediation
- Mobbing
Innerfamiliäre Konflikte
- Erbe
Unternehmensmediation
- Unternehmer/Handwerker- Auftraggeber bei z. B. Mängeln am Bau, Zahlungsverzug von Rechnungen
Unternehmensnachfolge
- Auseinandersetzungen innerhalb eines Familienbetriebes
Wirtschaftsmediation
- Streitigkeiten Arbeitgeber-Arbeitnehmer oder zwei Arbeitnehmer innerhalb derselben Firma
Die Geschichte von zwei Schwestern und einer Orange
Zwei Schwestern streiten sich um die letzte Orange in der Obstschale. „Das ist meine!“ „Nein, meine! Ich brauche die unbedingt!!!“….
Kommt Ihnen diese Situation bekannt vor? Die Mutter nimmt kurzerhand das Küchenmesser und zerteilt, um den Streit zu beenden, die Orange in zwei gleichgroße Hälften. „Dann habt ihr beide etwas davon und es wurde gerecht geteilt.“ Aber die Kinder streiten weiter. Hätte die Mutter genauer nachgefragt, hätte sie erfahren, dass das eine Kind nur den Saft zum Trinken und das andere Kind die Schale und das Fruchtfleisch für den Kuchen benötigte…
Ob Ihr Fall für eine Mediation geeignet ist, kann ich Ihnen
nach einem kurzen Telefonat indem Sie mir Ihr Anliegen schildern, mitteilen.